Schulpflicht

Die Stichtagsregelung aus dem Schuljahr 2007/2008 wurde am 30.03.2011 mit Wirkung zum 01.08.2011 geändert (§ 35 Abs. 1, Schulgesetz NRW). Der Stichtag, zu dem ein Kind schulpflichtig ist, wird nunmehr nicht, wie ursprünglich geplant, schrittweise vom 30. Juni auf den 31. Dezember verlegt.

Es bleibt weiterhin beim 30. September als Stichtag für den Beginn der Schulpflicht eines Kindes. Dies bedeutet, dass alle Kinder, die am 30.September des Jahres 6 Jahre alt sind, eingeschult werden.

Den Eltern bleibt es weiterhin unbenommen, für ein nach dem Stichtag geborenes Kind eine frühere Einschulung zu beantragen, wenn es schulfähig ist.

Eis für alle!

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Am Mittwoch vor den Sommerferien gab es an der Johannesschule eine ganz besondere Überraschung für alle Schülerinnen und Schüler: 

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Wir sagen "Tschüss"!

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Am Donnerstag vor den Sommerferien fand an der Johannesgrundschule eine wunderschöne Verabschiedungsfeier für unsere Viertklässler statt.

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Musical an der Johannesschule

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Dass es gar nicht so wichtig ist, wie groß ich bin, lernten unsere Schülerinnen und Schüler bei der Aufführung des diesjährigen Musicals "Emil, der kleine Elch" der Musical-AG unter der Leitung von Herrn Meyersieck von der Musikakademie Greven.  

 

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Schulneubau

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