Die Stichtagsregelung aus dem Schuljahr 2007/2008 wurde am 30.03.2011 mit Wirkung zum 01.08.2011 geändert (§ 35 Abs. 1, Schulgesetz NRW). Der Stichtag, zu dem ein Kind schulpflichtig ist, wird nunmehr nicht, wie ursprünglich geplant, schrittweise vom 30. Juni auf den 31. Dezember verlegt.
Es bleibt weiterhin beim 30. September als Stichtag für den Beginn der Schulpflicht eines Kindes. Dies bedeutet, dass alle Kinder, die am 30.September des Jahres 6 Jahre alt sind, eingeschult werden.
Den Eltern bleibt es weiterhin unbenommen, für ein nach dem Stichtag geborenes Kind eine frühere Einschulung zu beantragen, wenn es schulfähig ist.
Endlich war es wieder soweit! Am Karnevalsfreitag kamen alle Kinder in ihren Kostümen zur Schule.
...mehrAm 21. Januar 2025 fand das erste Treffen unseres Kinderparlaments statt. Alle Klassensprecherinnen und Klassensprecher kamen im Lehrkräftezimmer zusammen.
...mehrWas war das für eine Woche! Spannend war sie, Spaß hat sie gemacht, ja, und gelernt hat die Klasse 4c auch eine Menge!
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