Erkrankung eines Kindes

An dieser Stelle möchten wir noch einmal an das Verfahren zur Krankmeldung eines Kindes erinnern.

 

Anlässlich der Corona-Bestimmungen gelten zur Zeit folgende Regelungen:

Im Falle von Symptomen bitten wir Sie, zu Hause einen Test durchzuführen. Ist dieser negativ, so teilen Sie dies ebenfalls bitte schriftlich und formlos der KlassenlehrerIn mit. Andernfalls besteht die Möglichkeit, dass die KlassenlehrerIn mit dem Kind einen Schnelltest durchführt.
Im Falle eines positiven Tests muss das Testergebnis mit einem Coronaschnelltest oder einem PCR-Test überprüft werden. Bis das Ergebnis vorliegt, muss Ihr Kind zu Hause bleiben.
Im Falle einer Infektion besteht die Verpflichtung zur Quarantäne, aus der man sich nach 5 Tagen durch einen negativen "Bürgertest" frei testen kann.

 

Natürlich gelten weiterhin unsere schulinternen Regeln zur Meldung eines erkrankten Kindes:

- Kinder, die erkrankt sind, sollen durch Nachbar- oder Geschwisterkinder am ersten Erkrankungstag und auch an den Folgetagen beim Klassenlehrer entschuldigt werden. Im Anschluss an die Erkrankung geben Sie Ihrem Kind bitte eine schriftliche Entschuldigung mit zur Schule.

- Kinder, die die OGS bzw. BMB besuchen, werden am Erkrankungstag bis 8.00 Uhr im Sekretariat telefonisch krank gemeldet. Dort wird ebenfalls die Abmeldung für das Mittagessen OGS notiert.

Wichtig: Bitte melden Sie alle Infektionskrankheiten unbedingt im Sekretariat!

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